In Deutschland schützt das Grundgesetz mit dem Wortlaut: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." Die Freiheit der Einzelnen geht also bis dahin, wo die Freiheit der anderen beginnt.

Diese Einschränkung sollte auch in der Wissenschaft gelten! Bisher kennt die Forschungsfreiheit in Deutschland nur eine rechtliche Grenze. Sie wird durch das Embryonenschutzgesetz von der Gesellschaft festgelegt.

Unserer Meinung nach gibt es einen weiteren Bereich, der kontrolliert werden muss: Die Rüstungsforschung. Militärforschung sollte durch Zivilklauseln eingeschränkt - oder besser noch - verhindert werden. Mit dieser Selbstverpflichtung sind alle Mitglieder der Hochschule dazu aufgerufen sich in Wissenschaft und Lehre auf friedliche Ziele zu beschränken. Zivilklauseln sind zwar rechtlich nicht bindend, dienen aber als Anregung, zur Diskussion und um eine Bewegung in Gang zu bringen.

Militärische Forschung, die Entwicklung und Produktion von neuen Waffen und letztlich der Verkauf und Handel mit ihnen ist für Deutschland ein lukratives Geschäft und wird zu selten als Problem erkannt. Und das obwohl Deutschland heute der drittgrößte Waffenexporteur der Welt ist!

Der Verkauf von Drogen ist zum Schutz der potentiellen Konsumenten verboten. Hier sagt niemand: „Ich will die Drogen doch nur verkaufen. Ich interessiere mich doch nur fürs Geld. Verwenden sollte man sie natürlich nicht!"

Dass in der Regel unschuldige Dritte die Opfer von Waffen werden, veranlasst doch dazu den Handel mit Rüstung einzuschränken und die Forschung, die die Wurzel neuer Entwicklungen ist, zu unterbinden.

Militärische Großprojekte, wie die auf europäischer Ebene gemeinsam entwickelte Kampfdrohne, werden erst durch militärische Grundlagenforschung an Universitäten möglich. Auch aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass Rüstungsforschung an deutschen Hochschulen nichts zu suchen hat. Eine rein zivile Forschungswelt sichert die Freiheit vieler Menschen auf der ganzen Erde und bietet die Chance der Fokussierung auf echte Probleme.

Zivilklauseln sind dabei gar nichts Neues! Im Kernforschungszentrum Karlsruhe gibt es sie bereits seit den 50er Jahren. Aktuell haben bundesweit 25 Hochschulen eine Zivilklausel.

Warum ist darunter keine einzige bayerische Hochschule? Das wollen wir und viele Initiativen an anderen Universitäten ändern!

Zur aktiven Entmilitarisierung des Bildungsbereichs fordern wir eine Auseinandersetzung mit dem Thema etwa durch die Verankerung und Umsetzung von Zivilklauseln auch an bayrischen Hochschulen.

In diesem Sinne finden wir, dass FAU Erlangen-Nürnberg für FRIEDLICH-Alexander-Universität stehen sollte und haben dafür ein neues Logo entworfen, das ihr euch gerne hier vorne als kleinen Aufkleber mitnehmen könnt. Außerdem haben wir Flyer von unserem Arbeitskreis dabei mit weiteren Informationen zur Zivilklausel.

Wir wünschen euch allen auch für die Zukunft viel Freude bei jeder Art von friedlichem Engagement! Danke.